Urlaubsgewährung: Arbeitgeber muss über Resturlaub informieren

Seit einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts im Februar dieses Jahres, ist nun nicht mehr der Arbeitnehmer allein dafür verantwortlich, dass er seinen Urlaub auch wirklich nimmt. Die Initiative muss nun tatsächlich der Arbeitgeber ergreifen; er muss den Arbeitnehmern frühzeitig aufzeigen, dass sie noch Urlaubstage übrighaben und diese verfallen können. Erfahren Sie mehr....

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