Die Kreishandwerkerschaften sind Körperschaften des öffentlichen Rechtes und haben nach dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks folgende Aufgaben:
Träger der Kreishandwerkerschaften sind die Handwerksinnungen, deren Sitz im Bezirk der regional zuständigen Kreishandwerkerschaft liegt. Die Zahl der Innungen in der Kreishandwerkerschaft Rhein-Neckar beträgt gegenwärtig 38 mit ca. 2.000 Innungsbetrieben.
Die Handwerksberufe gliedern sich in folgende Gruppen auf:
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