Wir führen beim Mahn-/Inkassodienst für unsere Innungsmitglieder durch:
Erste Schritte:
- Anschreiben: freundlich gehalten, jedoch mit Fristsetzung
- Anschreiben: kurze Nachricht mit Androhung der Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens
- Telefonkontakt / Schuldnergespräche: nach Kontakt mit dem Schuldner wird ein Zahlungsplan unter Berücksichtigung der finanziellen Situation des Schuldners erarbeitet. Die Einhaltung des Zahlungsplans wird strikt überwacht.
Bei Nichtzahlung:
- Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens
- Falls kein Widerspruch seitens des Schuldners erfolgt, Beantragung der Zwangsvollstreckung, falls gewünscht.
- Sollte der Schuldner Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen: Abgabe des Verfahrens an unseren Vertragsanwalt oder an einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl.
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