Inkassodienst für Innungsmitglieder

Wir führen beim Mahn-/Inkassodienst für unsere Innungsmitglieder durch:

Erste Schritte:

  1. Anschreiben: freundlich gehalten, jedoch mit Fristsetzung
  2. Anschreiben: kurze Nachricht mit Androhung der Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens
  • Telefonkontakt / Schuldnergespräche: nach Kontakt mit dem Schuldner wird ein Zahlungsplan unter Berücksichtigung der finanziellen Situation des Schuldners erarbeitet. Die Einhaltung des Zahlungsplans wird strikt überwacht.

Bei Nichtzahlung:

  • Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens
  • Falls kein Widerspruch seitens des Schuldners erfolgt, Beantragung der Zwangsvollstreckung, falls gewünscht.
  • Sollte der Schuldner Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen: Abgabe des Verfahrens an unseren Vertragsanwalt oder an einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl.

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