Das Wichtigste

Die Kreishandwerkerschaften sind Körperschaften des öffentlichen Rechtes und haben nach dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks folgende Aufgaben:

  • die Gesamtinteressen des selbständigen Handwerks und des handwerksähnlichen Gewerbes sowie die gemeinsamen Interessen der Handwerksinnungen ihres Bezirks wahrzunehmen,
  • die Handwerksinnungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen,
  • Einrichtungen zur Förderung und Vertretung der gewerblichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen der Mitglieder der Handwerksinnungen zu schaffen oder zu unterstützen,
  • die Behörden bei den das selbständige Handwerk und das handwerksähnliche Gewerbe ihres Bezirks berührenden Maßnahmen zu unterstützen und ihnen Anregungen, Auskünfte und Gutachten zu erteilen,
  • die Geschäfte der Handwerksinnungen auf deren Ansuchen zu führen,
  • die von der Handwerkskammer innerhalb ihrer Zuständigkeit erlassenen Vorschriften und Anordnungen durchzuführen.

Träger der Kreishandwerkerschaften sind die Handwerksinnungen, deren Sitz im Bezirk der regional zuständigen Kreishandwerkerschaft liegt. Die Zahl der Innungen in der Kreishandwerkerschaft Rhein-Neckar beträgt gegenwärtig 41 mit ca. 2.200 Innungsbetrieben.

Die Handwerksberufe gliedern sich in folgende Gruppen auf:

  • Bau und Ausbau
  • Metall
  • Holz
  • Bekleidung, Textil und Leder
  • Nahrung
  • Gesundheits- und Körperpflege und Reinigung
  • Glas, Papier, Keramik und sonstige Handwerke.

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