Steuervorteile auf Handwerkerrechnung

20 Prozent der Arbeitskosten für fast alle Renovierungsarbeiten an Haus und Hof können Privatkunden von der Steuer absetzen. Pro Haushalt können sie bis zu 1.200 Euro im Jahr von ihrer Steuerschuld abziehen. Wichtig: Absetzbar sind nur die Arbeitskosten, nicht das Material. Für Privathaushalte ist das eine tolle Möglichkeit Steuern zu sparen.

Wie hoch ist der Steuerbonus?

20% der Arbeitskosten bis zu einem Höchstwert von 6.000 Euro können Privatkunden jedes Jahr für Renovierung- und Sanierungsarbeiten innerhalb der eigenen vier Wände geltend machen. Haben sie die Höchstsumme erreicht, gibt es einen Steuerbonus von 1.200 Euro (Bsp: Liegen die Arbeitskosten nur bei 2.100 Euro, dann würde der Steuerbonus entsprechend bei immerhin noch 420 Euro liegen. Ein Ehepaar, das zusammen veranlagt wird, kann den Bonus aber nur einmal nutzten).

Das Wichtigste:

  • Begünstigte Handwerkerleistungen sind alle handwerklichen Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen.
  • Wichtigste Voraussetzung ist, dass Sie den Auftrag als Privatperson vergeben und dass die Arbeiten in Ihrer selbst genutzten Wohnung, Ihrem Eigenheim oder auf dem dazu gehörenden Grundstück ausgeführt werden.
  • Handwerkerrechnung muss beim Finanzamt eingereicht werden.
  • Arbeitskosten, Verbrauchsmittel (wie etwa Klebeband, Abdeckplane) und Fahrtkosten (einschließlich MwSt) sind begünstigt - nicht aber Materialkosten (z. B. Farbe, Tapete, Fliesen, etc.).
  • Der Anteil der Arbeitskosten muss in der Handwerkerrechnung extra ausgewiesen sein (wichtig - sonst kann der Bonus nicht gewährt werden!).
  • Barzahlungen werden nicht begünstigt - das Finanzamt will einen Zahlungsbeleg (Kontoauszug) sehen.

Welche Arbeiten sind begünstigt?
Alle handwerklichen Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen:

  • Arbeiten an Innen- und Außenwänden, am Dach, Fassade, Garagen,
  • Reparatur oder Austausch von Fenstern, Türen, Bodenbelägen
  • Streichen/Lackieren von Türen, Fenstern, Wandschränken, Heizkörpern
  • Reparatur, Wartung, Austausch von Heizungsanlagen, Elektro-, Wasser- und Gasinstallationen
  • Reparatur oder Austausch von Fliesen, Teppichen, Laminat oder Parkett
  • Modernisierung oder Austausch der Einbauküche
  • Modernisierung des Badezimmers
  • Reparatur von Haushaltsgegenständen (Waschmaschine, Herd, etc), Elektronikgeräten und Computern
  • Gartengestaltung
  • Pflasterarbeiten auf dem Wohngrundstück
  • Gebühren für den Schornsteinfeger

Wichtig: Die Arbeiten müssen im Haus des Kunden erledigt werden, nicht in der Werkstatt des Handwerkers.

Partner

Google Karte laden
Es gelten die Datenschutzerklärungen von Google.

 

Anfahrtsweg planen
Bitte Ort eingeben, von dem aus die Route zu uns berechnet werden soll:

Diese Webseite verwendet nur technisch erforderliche Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie in unsererDatenschutzerklärungOK